Information zum Missbrauchsfall
Aktuelles zum Missbrauchsfall aus dem Jahr 1984
Im Jahr 1984 hat der damalige Diakon Hans -Gerd Paus eine
betroffene Person sexuell missbraucht. Die Tat hat er gegenüber
dem Bistum auch eingestanden.
Das Bistum Münster hatte die Erstmeldung der zuständigen
Staatsanwaltschaft Arnsberg übergeben, die ein Verfahren wegen
Verjährung einstellte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es fünf weitere
Meldungen. Zu den fünf weiteren Meldungen heißt es, zwei
bezögen sich auf Kirchhellen 1984, zwei weitere Meldungen seien
anonym und aus anderen Orten, „eine weitere vage“.
Laut Bischöflicher Pressestelle fallen auch die Zeitpunkte der fünf
späteren Meldungen unter die Verjährung nach staatlichem Recht.
Die nächsten kirchlichen Schritte
Es startet die kirchenrechtliche Voruntersuchung auf Basis der ersten
Meldung, die – je nach Ergebnis – in ein kanonisches Strafverfahren
münden kann. Wie lange die Voruntersuchung dauert, ist von Fall zu
Fall unterschiedlich und daher nicht absehbar.
Sollte sich ergeben, dass eine mögliche Verfehlung unterhalb der
kirchlichen Strafbarkeitsschwelle liegt, könnten dem
Ruhestandspriester Sanktionen gemäß der neuen Disziplinarordnung
für Kleriker drohen, die seit März gilt. Eine Verjährung sexueller
Übergriffe kennt das katholische Kirchenrecht nicht.
Wir ermutigen weitere Betroffene sich gerne beim Bistum Münster,
externen Hilfestellen oder beim Seelsorgeteam zu melden.
Kirchlich unabhängige Hilfe: Rufen Sie an – auch im Zweifelsfall
Sprechen Sie mit den Berater:innen beim Hilfe-Telefon Sexueller
Missbrauch. Ihr Anruf ist anonym und kostenfrei. 0800 22 55 530
Telefonzeiten:
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr
Sie erreichen die Ansprechpersonen des Bistums telefonisch:
Hildegard Frieling-Heipel: 0173 1643969
Marlies Imping: 0162 2078689
Dr. Margret Nemann: 0152 57638541
Bardo Schaffner: 0151 43816695