Präventionsschulung in unserer Kirchengemeinde.

Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, sowie zum angemessenen Umgang mit ihnen - mit besonderem Blick auf die Problematik von sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten - sind diese Schulungen alle vier Jahre vorgeschrieben.

Jede/r der mit Kinder und Jugendlichen unterwegs ist bzw. mit ihnen zu tun hat,  muss diese nachweisen. Dabei gilt ein gestuftes Schulungskonzept.

Wer diese Schulung nicht nachweisen kann, darf in den verschiedenen Bereichen nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen tätig werden. Dazu zählen die Gruppenstunden ebenso wie Büchereien, Familienaktionen u.a..

Die meisten Gruppierungen führen diese Schulungen bereits im Rahmen von Gruppenleiterschulungen o.ä. durch. Wem diese jedoch noch fehlt, sollte sie umgehend nachholen – ggf. auch an einer anderen anerkannten Stelle, diese dann aber seinem Verband bzw. der Kirchengemeinde vorlegen.

 

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