Kirchenvorstand und Pfarreirat

Der Kirchenvorstand und der Pfarreirat sind zwei aktiven Gremien unser Pfarrei.

Sie sind von der Gemeinde demokratisch gewählt und leiten die gestalten notwendigen Prozesse zur Verwaltung und pastoral aktiv mit.

 

Kirchenvorstand

Marion Enbergs, Mesteroth

Johannes Fockenberg, Tuchmacherstr.

Melanie Fockenberg ,Birkenweg

Hermann Gahlen, Bohnekamp

Klaus Hülskemper, Friedenstr.

Georg Janinhoff, Kletterpoth

Michael Kalthoff, Hackfurthstr.

Dr. Gerald Schmitt, Mutter - Teresa Str.

Barbara Siebold - Brauckmann, Dinslakener Str.

Hans - Georg Strangemann, Mühlenpatt

Winfried Stuke, Vogelsrauh (stelv. Vorsitzender der Kirchenvorstandes

Markus Thier, Im Grund

Magnus Thesing, Ottenschlag

Rainer Vosbeck, Am Dornbusch

Nicole Wiethoff, Lippweg

Nicole Wittenberg, Gregorstr.

Pastor Christoph Potowski , An St.Johannes 5 (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)

Pater Periya

Vertreter des Pfarreirates (ohne Stimmrecht):
Marcel Rottmann

Aufgaben

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch. 

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören. 

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.

Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Zum Herunterladen: Die Geschäftsanweisung für die Kirchenvorstände im nordrheinwestfälischen Teil unseres Bistums.

 

Der  Pfarreirat

Mitglieder

Berghorn, Franz-Josef, Hackfurthstraße, Rentner

Bornemann, Claudia (51), Hackfurthstraße, Industriekauffrau

Breit, Susanne (56), Senheimerstraße, selbst. Kauffrau/ Einzelhandel

Duckheim, Theresia (22, Wiesengrund, Studentin/Maschinenbau

Fockenberg, Thomas (60), Wachtmeisters Kamp, Beamter

Heitmann, Holger (47), Vogelsrauh, Industriemechaniker

Hellmich, Jörg, (40), Wellbraucksweg, Lehrer

Klein-Wiele, Franz (58), Im Schwarzwald, Tischlermeister

Möllmann, Sonja (44), Vikars Kamp, Hausfrau

Rottmann, Marcel (46), Marienstraße, Dipl.-Ing/Bauwesen

Strohmeier, Iris (56), Geitlingsweg, Versicherungskauffrau

Tykwer, Raphaela (38), Gottfried-Kappen-Weg, Erzieherin

Aus dem Seelsogeteam:

Christoph Potowski, Pastor ( leitender Pfarrer)

Pater Periya, Pastor

Heinrich Bösing Pastor

Christian Kott, Diakon

Werner Koschinski, Pastoralreferent

 

Beratende Mitglieder:
Pater Gabriel Keraf, Hauptstr. 90 (Vertreter des Jugend-Klosters)
Hans-Georg Strangemann, Mühlenpatt 14 (Vertreter des Kirchenvorstandes)

 

Über die Aufgaben des Pfarreirates geben die Statuten des Pfarreirates Auskunft.